Appell der SPD in Coburg Stadt und Land zur gemeinsamen Gesetzesinitiative der Landtagsabgeordneten Biedefeld (SPD) und Heike (CSU) in Sachen Straßenausbaubeitragssatzung

Bei der Sanierung von Straßen müssen die Städte und Gemeinden künftig die Grundstückseigentümer zur Kasse bitten.

12. August 2017

Eine Änderung des Kommunalen Abgabengesetzes des Freistaates Bayern fordern der SPD-Stadtverband Coburg und der SPD-Kreisverband Coburg-Land. Diese legt fest, dass die Städte und Gemeinden bei Grundstückseigentümern Beiträge für den Ausbau von Ortsstraßen erheben sollen. Ein Urteil des Obersten Verwaltungsgerichtshofes in München hat noch einmal deutlich gemacht: Die Kommunen sind verpflichtet, eine Straßenausbaubeitragssatzung einzuführen. "Wir halten die finanziellen Belastungen, die daraus für den Bürger erwachsen können, für ungerecht und sozial nicht ausgewogen", machte SPD-Kreisvorsitzender Carsten Höllein deutlich. "Das Instrument ist nicht geeignet, Belastungen fair zu verteilen", fügte Stefan Sauerteig, Vorsitzender des SPD-Stadtverbandes Coburg, hinzu. Verantwortlich für das Kommunale Abgabengesetz des Freistaates ist der Bayerische Landtag. "Wir appellieren deshalb an die beiden Landtagsabgeordneten Jürgen Heike und Susann Biedefeld, mit einer gemeinsamen Initiative im Landtag auf eine Änderung des Gesetzes hinzuwirken", heißt es in der Pressemitteilung der SPD-Verbände im Coburger Land. In München träfen die gewählten Abgeordneten die Entscheidung, ob und in welchem Umfang Kommunen Abgaben für den Ausbau von Straßen erheben können und müssen. Wenig hilfreich seien deshalb Scheingefechte mit Kommunalpolitikern oder dem Landratsamt. Diese müssten die Gesetze umsetzen, die der Landtag beschlossen hat. Alles andere hätte einen Rechtsbruch zur Folge. "Unsere Solidarität gehört Bürgermeistern und ihren Stadt- und Gemeinderäten, die schwierige Entscheidungen treffen müssen." Alternativen zur Straßenausbeitragssatzung gebe es durchaus."Der Landtag sollte darüber ernsthaft nachdenken." So könnte der Zwang zur Einführung weitaus strenger an Kriterien gebunden sein, zum Beispiel eine drohende Überschuldung - oder den Kommunen und ihren Entscheidungsträgern selbst überlassen werden, ob sie eine entsprechende Satzung verabschieden oder nicht. Eine weitere Möglichkeit wäre der Weg einer jährlich gleichbleibenden Abgabe für Grundstückseigentümer, die sich ähnlich wie die Grundsteuer am Einheitswert orientiert und eine verträgliche Belastung darstellt.